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ZUSTIMMUNG | Zweck der Werbung. Sie enthalten einen einzigartigen zufällig generierten Wert, der es der Plattform ermöglicht, Browser und Geräte zu unterscheiden. Diese Informationen werden verwendet, um die Leistung der Anzeigen zu messen und Empfehlungen zu Produkten basierend auf statistischen Daten zu geben. | Google Werbung | 1 Jahr | |
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OGPC | Es wird verwendet, um geografische Standorte mit Google Maps anzuzeigen. | Google Maps | 2 Monate | |
SAPISID | Es wird von Google verwendet, um Benutzereinstellungen und Informationen beim Anzeigen von Seiten mit Google Maps zu speichern. | Google Maps | zwei Jahre | |
SID | Es wird von Google verwendet, um Benutzereinstellungen und Informationen beim Anzeigen von Seiten mit Google Maps zu speichern. | Google Maps | zwei Jahre | |
SSID | Es wird von Google verwendet, um Benutzereinstellungen und Informationen beim Anzeigen von Seiten mit Google Maps zu speichern. | Google Maps | zwei Jahre | |
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Inhalt
Die Skisaison 2021/22 steht vor der Tür und viele Skigebiete haben bereits begonnen, in ihren Anlagen über die Bedingungen und Anforderungen zum Skifahren zu informieren.
Viele von Ihnen haben uns kontaktiert und nach den Lockdownund Bedingungen für den Zugang zu verschiedenen Skigebieten gefragt. Heute bringen wir Ihnen diesen Artikel, in dem wir über die unterschiedlichen Anforderungen für das Skifahren in den Alpen und den Pyrenäen sprechen.
Es wird immer klarer, dass wir in diesem Jahr trotz der Zunahme von Covid-19-Fällen, die in einigen Ländern auftreten und sich weltweit ausbreiten, eine Skisaison haben werden, es scheint, als wären die Lockdownwieder da.
Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den Maßnahmen, die in den einzelnen Ländern umgesetzt werden. Beachten Sie, dass Änderungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden können.
Hier sind die neuesten COVID-19- und Reisenachrichten von Esquiades.com:
Frankreich hat bereits damit begonnen, seine Skigebiete nach dem Winter 2020/2021, der durch Covid-19 geschlossen wurde, für die Öffentlichkeit zu öffnen , die Maßnahmen, die sowohl Skifahrer als auch Skigebiete einhalten müssen, werden detailliert beschrieben.
* Frankreich hat am Donnerstag, den 16. Dezember, angekündigt, dass es seine Grenzen für britische Touristen schließen wird, unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht. Ab Samstag, dem 18. Dezember, sind alle Urlaubs- und Geschäftsreisen aus dem Vereinigten Königreich verboten, und nur Personen mit zwingenden beruflichen, familiären oder medizinischen Gründen wird die Einreise nach Frankreich gestattet.
Was wird benötigt?
- Europäisches Covid-Zertifikat, nur gültig wenn:
- Sie vollständig geimpft sind und seit der letzten Dosis mehr als 7 Tage vergangen sind (28, wenn es sich um den Janssen-Impfstoff handelt) .
- Sie seit mehr als 11 Tagen und weniger als 6 Monaten geimpft wurden.
Wenn Sie kein Covid-Zertifikat haben , ist innerhalb der letzten 24 Stunden ein negativer Pcr-Test oder TMA-Test erforderlich. Mit anderen Worten, wenn Sie nicht geimpft sind, müssen Sie jeden Tag einen Test machen, um Frankreich besuchen zu können.
Wo wird nachgefragt?
Skigebiete:
- Um einen der Skilifte zu benutzen (einschließlich kostenloser).
- Zugang zu Restaurants, die sich auf den Pisten befinden (einschließlich Terrassen).
- Skipass-Verkaufsstellen.
- Um Skiunterricht zu nehmen.
- Zugang zu allen Restaurants.
- Catering-Service.
- Indoor-Aktivitäten: Kinos, Bowlingbahnen, Fitnessstudios, Spas, Schwimmbäder, Museen ...
Wer braucht das Covid-Zertifikat?
- Personen ab 12 Jahren
- Von Kindern unter 12 Jahren wird nichts verlangt ( weder Bescheinigung noch Nachweis ).
Grandvalira, 14. Dezember 2021
Wenn die französischen Alpen für den nächsten Winter auf Ihrer Wunschliste stehen, haben wir unzählige Skiurlaube in verschiedenen Arten von Skiunterkünften für jeden Geldbeutel. Wir haben sogar Skihütten zu unseren Skiangeboten in den französischen Alpen hinzugefügt!
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Einreise in die Schweiz
- Allgemein
Bitte beachten Sie, dass Sie ein ausgefülltes Anmeldeformular vorlegen müssen, um in die Schweiz einzureisen. Das Anmeldeformular finden Sie hier. Personen, die aus den an die Schweiz angrenzenden Gebieten in die Schweiz einreisen, sind von der Meldepflicht befreit (die Einreise in die Schweiz mit dem Bus oder dem Flugzeug wird nicht angerechnet): In Deutschland sind dies das Land Baden-Württemberg und der Freistaat Bayern. Gebiete in Italien: Region Piemont, Region Aostatal, Region Lombardei, Region Trentino / Südtirol.
Alle Personen über 16 Jahre müssen zudem bei der Einreise in die Schweiz einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen können. Diese Prüfung muss im Herkunftsland durchgeführt werden.
Nicht geimpft oder nicht genesen
In der Schweiz müssen alle Personen über 16 Jahre, die nicht geimpft wurden oder sich nicht erholt haben, zwischen dem 4. und 7. Tag nach der Einreise einen weiteren PCR- oder Antigen-Schnelltest machen. Das Prüfungsergebnis und die Nummer des Anmeldeformulars oder eine Kopie der Kontaktkarte müssen dem Kanton mitgeteilt werden. Ist das Testergebnis negativ, muss es dem Kanton Graubünden in Form eines Covid-Testzertifikats mitgeteilt werden.
Die Person trägt die Kosten für den Test. Darüber hinaus muss der Gast im Hotel isoliert werden. Ausnahmen von der Isolierung sind nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich.
- Testkosten und Testzentrum
Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Kosten für Antigen-Schnelltests ab dem 18. Dezember 2021 wieder vom Bund getragen werden. Daher ist die Ausstellung einer Covid-Bescheinigung auf der Grundlage eines negativen Ergebnisses des Antigen-Schnelltests gebührenfrei. Die Kosten für Selbsttests und individuelle PCR-Tests werden weiterhin von den Prüfern selbst getragen.
Vorgeschriebene Gesichtsmaske
In allen geschlossenen Anlagen (Seilbahnen, Luftseilbahnen), in allen geschlossenen Räumen der Bergbahnen sowie in allen Toiletten ist das Tragen eines zertifizierten Mundschutzes für Personen über 12 Jahre obligatorisch.
Restaurants
Zugang zu Innenbereichen von Gastronomiebetrieben, in denen der Verzehr an Ort und Stelle stattfindet, haben geimpfte oder genesene Personen über 16 Jahre. Als zusätzlicher Schutz muss in diesen Bereichen eine Gesichtsmaske getragen werden und Essen und Trinken ist nur im Sitzen erlaubt. Bei Außenbereichen steht es den Restaurants frei zu entscheiden, ob sie Zugangsbeschränkungen einführen wollen oder nicht.
Unsere Snowboard- und Ski-Experten laden ständig die besten Ski-Angebote zum Skifahren in der Schweiz und haben während der Wintersaison superflexible Skiurlaubspakete für verschiedene Datene geschnürt. Sie müssen sie überprüfen!
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Die Regierung von Andorra ermächtigt Skigebiete, das Covid-Zertifikat zu verlangen, um ihre Skianlagen zu nutzen
Was wird benötigt?
- Europäisches Covid-Zertifikat.
Nur gültig wenn:
- Sie die vollständige Impfung haben und seit der letzten Dosis mehr als 14 Tage vergangen sind
- Sie haben das Virus bestanden + Sie haben eine Dosis des Impfstoffs erhalten und seit der Verabreichung sind mehr als 14 Tage vergangen.
- Sie hatten die Krankheit innerhalb der letzten 6 Monate.
Wenn Sie kein Covid-Zertifikat haben, ist innerhalb der letzten 72 Stunden ein negativer Pcr-Test oder TMA-Test erforderlich.
Wo wird nachgefragt?
- Skigebiete
- Zugang zu allen Restaurants.
- Catering-Service.
- Indoor-Aktivitäten: Kinos, Bowlingbahnen, Fitnessstudios, Spas, Schwimmbäder, Museen ...
Wer braucht das Covid-Zertifikat?
- Ab 16 Jahren
- Von Kindern unter 16 Jahren wird nichts verlangt ( weder Zertifikat noch Nachweis) .
Grandvalira, am 25. Dezember 2021
Unter dieser Prämisse haben die andorranischen Skigebiete bereits damit begonnen, die neue Skisaison vorzubereiten. Vallnord Pal-Arinsal und Grandvalira starten ihre Saison am 3. Dezember.
In Spanien sind die Autonomen Gemeinschaften für alles zuständig, was mit Gesundheitsangelegenheiten zu tun hat . Sie waren es, die die Öffnung der Skigebiete erlaubten oder nicht und die Beschränkungen auferlegten, um den Zustrom von Skifahrern zu begrenzen. In Katalonien verweigerte die Generalitat Skifahrern aus anderen Regionen und Provinzen den Zugang. Schlimmer war der Fall in Aragon, wo die DGA die Bewegung zwischen den Provinzen und den Zugang von Besuchern aus anderen Teilen Spaniens einschränkte, was die Schließung der Skigebiete zwang, mit Ausnahme von Astún, dem es gelang, einige Kunden aus Huesca zu gewinnen.
Im kommenden Winter wird es genauso sein. Hier haben sie versucht, Menschen dazu zu bringen, einen COVID-Skipass vorzulegen, um bestimmte öffentliche Bereiche zu betreten oder zu betreten, aber die Gerichte lehnen die Maßnahme normalerweise ab. Wir müssen noch etwas warten, um zu sehen, ob Spanien ein Anti-COVID-Zertifikat verlangt.
Sierra Nevada voller Schnee vor ein paar Tagen. 24.12.21
Neue Regeln für alle Einreisenden aus dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden, Dänemark und Norwegen. Diese Länder werden ab dem 25. Dezember in Österreich als Virusvarianten-Region eingestuft. Das bedeutet:
Personen, die vollständig geimpft sind (doppelt geimpft) UND die 3. Auffrischungsimpfung erhalten haben, können mit einem negativen PCR-Test (48 Stunden gültig) nach Österreich einreisen. Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen (siehe unten)!
Alle anderen müssen bei der Einreise nach Österreich Folgendes vorweisen
- Nachweis einer vollständigen Impfung (2 Impfungen) ODER Nachweis einer zurückliegenden Infektion (aus dem ärztlichen Dokument muss das Datum der Genesung hervorgehen - (für Gäste aus dem Vereinigten Königreich: eine E-Mail/SMS des NHS über einen positiven Test ist nicht ausreichend)
- UND einen negativen PCR-Test (gültig für 72 Stunden) ODER den Nachweis einer Auffrischungsimpfung (die Auffrischungsimpfung ist ab dem ersten Tag gültig)
- Weitere Einzelheiten siehe unten (Welche Nachweise werden akzeptiert?)
Regeln für Kinder und Jugendliche
- Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Impf- bzw. Auffrischungsnachweis oder einen PCR-Test, wenn sie von vollständig geimpften oder aufgefrischten Erwachsenen begleitet werden.
- Jugendliche (ab 12 Jahren und geboren am oder nach dem 1. September 2006) können den ersten PCR-Test ihres Holiday Ninja Passes für die Einreise nach Österreich verwenden.
- Für Jugendliche, die vor dem 1. September 2006 geboren sind, gilt die "2-G+"-Regel (Nachweis der vollständigen Impfung/Genesung UND PCR-Test ODER Auffrischung).
- Bitte beachten Sie, dass für Kinder und Jugendliche über 12 Jahren, die aus dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden, Dänemark oder Norwegen (Länder mit Virusvarianten) einreisen, ab dem 25. Dezember andere Regeln gelten. Sie müssen vollständig geimpft sein (2 Impfungen) UND die dritte Auffrischungsimpfung erhalten haben. Außerdem benötigen sie einen negativen PCR-Test (48 Stunden gültig), um nach Österreich einzureisen.
Welche Nachweise werden akzeptiert?
Zum Nachweis Ihres "2-G"-Status können Sie die NHS Covid-App oder den EU Covid-Pass verwenden. Gedruckte Versionen und ärztliche Bescheinigungen über die Impfung oder Genesung werden ebenfalls akzeptiert.
In Österreich können Sie beruhigt Ski fahren, solange Sie einen Impfausweis gegen das Coronavirus mit sich führen. Sie können auch nachweisen, dass Sie geimpft sind, aber wenn die Situation während der Skisaison brenzlig wird, sollten Sie sich bewusst sein, dass sie sich verschärfen und nur diejenigen einlassen, die die vollständige Impfrichtlinie haben, die so genannten 2-G, und kann dies mit dem COVID-Zertifikat nachweisen.
Österreichs Alpen sind mit einer langen und üppigen Schneesaison gesegnet und das Land gilt weithin als eines der schneesichersten Skigebiete der Welt. Schauen Sie sich unseren Skiurlaub in Innsbruck an, inklusive dem Ski plus City Pass, mit dem Sie Zugang zu insgesamt 13 Skigebieten haben, sowie weitere tolle Aktivitäten und Besuche!
Beste Skiangebote in Österreich
Italien hat eine gewisse Begrenzung der Kapazität seiner Skilifte . Kabinen akzeptieren nur maximal 80 % ihrer Gesamtkapazität. Sessellifte scheinen von dieser Maßnahme nicht betroffen zu sein.
Italien hat es ein bisschen schwer mit denen, die noch nicht geimpft sind. Um eine Ansteckung zu vermeiden, dürfen Sie ab dem 15. Oktober also nicht ohne Impfung zur Arbeit gehen. Dies gilt auch für Mitarbeiter in Skigebieten.
Für den Zugang zu den Skigebieten wird auch der Green Skipass (COVID-Zertifikat) benötigt. Dies wurde von den gleichen Unternehmen und Organisationen, die mit dem Schneeskigebiet verbunden sind, beantragt, wie dem italienischen Wintersportverband (FISI), dem nationalen Verband der Seilbahnbetreiber (Anef), dem Verband der italienischen Skilehrer (Amsi ) und das National College of Ski Instructors (Colnaz).
Wenn Sie eine Beratung benötigen, steht Ihnen unser Team von Skiexperten gerne zur Verfügung.
Sie können unseren Kundenservice unter +44 (0) 2 036 959 406 anrufen, der von Montag bis Sonntag von 9 bis 21.30 Uhr erreichbar ist. Sie können uns auch über den folgenden Link erreichen und wir können Ihnen ein Angebot per E-Mail zukommen lassen.